Wohnungsrecht
Dauer: 10 Jahre
Der bisherige Eigentümer nutzt die Wohnung im Rahmen eines mietfreien Wohnrechts für höchstens zehn Jahre. Ein sofortiger Einzug oder eine sofortige Vermietung durch den Käufer ist nicht möglich. Bei freiwilliger früherer Aufgabe des Wohnrechts kann die Nutzung früher möglich werden; die genaue Vereinbarung ist vor Vertragsschluss zu prüfen. Der Wohnberechtigte trägt sämtliche umlagefähigen Betriebskosten. Der Käufer trägt zusätzlich zur Leibrente trägt monatlich 42,73 € nicht umlagefähige laufende Kosten sowie 283,50 € für die Erhaltungsrücklage. Zusammen sind das laut Wirtschaftsplan 2026 monatlich 326,23 €. Die künftige Höhe richtet sich nach den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Mann, 73 Jahre, Bewohnt die Wohnung selbst.