Letzte Aktualisierung: 06. Oktober 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof | Lesedauer: 8 Min.
Der „Bundesverband Immobilienverrentung e. V.“ (BVIV) präsentiert sich als neutrale Branchenvertretung. Doch hinter dem seriösen Namen steckt vor allem die Teilkaufbranche – und deren Versuch, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Der Bundesverband Immobilienverrentung wirkt seriös – doch hinter der Fassade lauern Risiken. Das Symbolbild steht für die verborgene Gefährlichkeit des Teilverkaufs.
Kurz gesagt:
Der „Bundesverband Immobilienverrentung e. V.“ (BVIV) wirkt seriös, ist aber kein offizieller Verbraucherschutzverband.
Er wurde vornehmlich von Teilkaufanbietern gegründet, deren Geschäftsmodell inzwischen massiv in der Kritik steht – unter anderem von Verbraucherzentralen und Juristen.
Mehrere dieser Firmen existieren heute gar nicht mehr oder wurden wegen irreführender Werbung verklagt.
Die Mitgliedschaft im Verband ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Marketinginstrument, das Vertrauen schaffen soll.
Selbst der angebotene Lehrgang „Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“ ist nicht staatlich anerkannt und dient eher der Imagepflege als echter Qualifizierung.
Kurzum: Der BVIV ist kein Gütesiegel, sondern ein Täuschungsversuch der Teilkauflobby – und wird in dieser Form keine Zukunft haben.
Der BVIV wirkt wie eine neutrale Institution, ist aber in Wahrheit eine Interessenvertretung der Teilverkaufsanbieter.
Erläuterung
Der Begriff Bundesverband suggeriert Objektivität, Verbraucherorientierung und Qualitätskontrolle. In Wirklichkeit handelt es sich um einen eingetragenen Verein, gegründet 2023 von Unternehmen wie Wertfaktor, Heimkapital und Engel & Völkers LiquidHome – den führenden Teilkaufanbietern jener Zeit.
Diese Firmen stehen seit Jahren wegen Intransparenz, überhöhter Nebenkosten und einseitiger Vertragsklauseln in der Kritik. Einige – darunter Engel & Völkers LiquidHome und Wertfaktor – haben ihr Teilkaufgeschäft inzwischen eingestellt oder massiv reduziert.
Trotzdem präsentiert sich der Verband weiterhin als „Vertreter der gesamten Immobilienverrentung“. Damit entsteht ein Täuschungseffekt: Ein Lobbyverband tritt unter einem Namen auf, der nach Verbraucherschutz klingt.
Mitgliedschaft und Zertifikate schaffen keinen Qualitätsstandard, sondern dienen der Imagepflege.
Erläuterung
Aufnahmekriterien oder Qualitätsrichtlinien sind öffentlich kaum dokumentiert. Wer dem Verband beitritt, erhält im Wesentlichen Marketingvorteile: Nutzung des Verbandslogos, Erwähnung auf der Website und Zugang zu internen PR-Materialien.
Auch der Lehrgang „Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“ trägt zur Vertrauensbildung bei. Für 299 Euro können Makler oder Berater in rund zwölf Stunden Onlineunterricht ohne Prüfung ein Verbandszertifikat erwerben – ohne staatliche Anerkennung oder unabhängige Prüfung.
Das klingt nach Professionalität, schafft aber keine echte Qualifikation. Fachlich fundierte Inhalte zu Bewertung, Vertragsgestaltung oder Grundbuchsicherung bleiben außen vor. So entsteht eine Schein-Seriosität, die mehr auf PR als auf Kompetenz beruht.
Der Verband verteidigt ein Geschäftsmodell, das von Verbraucherschützern und Juristen als riskant und teilweise rechtswidrig eingestuft wird.
Erläuterung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband und mehrere Landesverbraucherzentralen warnen seit 2024 massiv vor dem Teilverkauf. Ich selbst bereits seit 2019. Sie kritisieren fehlende Transparenz, versteckte Zusatzkosten und eine ungleiche Risikoverteilung zulasten älterer Eigentümer.
Zudem laufen bereits Klagen wegen irreführender Werbung gegen Teilkaufanbieter – darunter auch gegen Engel & Völkers LiquidHome, ein ehemaliges Gründungsmitglied des BVIV. Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen vor, mit falschen Versprechen zur Sicherheit und Werthaltigkeit geworben zu haben.
Auch Prof. Dr. Steffen Sebastian (Universität Regensburg) bewertet den Teilverkauf kritisch. Nach seiner Einschätzung handelt es sich wirtschaftlich um ein Darlehen, das damit unter die Finanzaufsicht der BaFin fällt. Sollte diese Einordnung Bestand haben, wäre das Modell in seiner heutigen Form nicht legal zulässig.
Nach Ansicht von Prof. Dr. Steffen Sebastian ist der Teilverkauf „ein Geschäftsmodell, das ökonomisch keinen Sinn ergibt, rechtlich problematisch und moralisch kaum vertretbar ist.“
Auch Alexander Krolczyk von der Verbraucherzentrale NRW warnt davor, dass der Teilverkauf „die Risiken vollständig auf die Eigentümer abwälzt“.
Diese Einschätzungen zeigen deutlich: Das Modell steht ökonomisch wie rechtlich auf wackligen Beinen – und der Bundesverband Immobilienverrentung versucht, dieses Risiko mit einem Seriositätssiegel zu überdecken..
Nach Einschätzung vieler Fachleute handelt es sich beim Teilverkauf nicht mehr um „legale Abzocke“, sondern um ein rechtlich hochriskantes und potenziell unzulässiges Geschäftsmodell.
Stiftungen wie Liebenau oder Wilhelm-Sander sollen dem Verband Glaubwürdigkeit verleihen, ohne die Ausrichtung zu verändern.
Erläuterung
Die Stiftung Liebenau und die Wilhelm-Sander-Stiftung bieten klassische, spendenbasierte Verrentungsmodelle mit Wohnrecht und Rente im Grundbuch an. Diese Modelle sind ehrenwert, aber nicht marktrelevant: Sie richten sich an Eigentümer mit hochwertigen Immobilien, die bewusst einen Teil ihres Wertes spenden wollen.
„Die Modelle der Wilhelm-Sander-Stiftung und der Stiftung Liebenau sind weniger ein Produkt für Senioren, sondern ein Angebot für Menschen, die gezielt etwas Gutes tun und zugleich ihre Wohnsituation regeln wollen. Der Spendengedanke steht im Vordergrund, was mit dem „normalen“ Markt kaum etwas zu tun hat.“
Aus Anbietersicht findet dabei Rosinenpickerei statt – nur gute Objekte in guten Lagen werden angenommen. Für die breite Masse älterer Eigentümer sind solche Modelle weder zugänglich noch wirtschaftlich sinnvoll.
Im Verband dienen sie vor allem dazu, Seriosität vorzutäuschen. Gemeinnützige Mitglieder erzeugen den Eindruck von Vielfalt, tatsächlich aber bleibt der BVIV eine Lobbyplattform des Teilverkaufs.
Ohne Teilkauf verliert der BVIV seine Grundlage – und seine Legitimation.
Erläuterung
Mehrere Gründungsmitglieder haben ihr Geschäft bereits aufgegeben oder drastisch reduziert. Weitere werden folgen. Ohne diese Anbieter fehlt dem Verband die wirtschaftliche Basis.
Meine Prognose:
Der Bundesverband Immobilienverrentung wird in seiner heutigen Form nicht überleben.
Entweder löst er sich auf – oder er verliert durch den Austritt seiner Teilkaufmitglieder jede Bedeutung.
Juristisch kann ein Verein mit wenigen Mitgliedern weiterbestehen, politisch und moralisch ist seine Existenz jedoch kaum noch haltbar. Ohne reale Marktteilnahme bleibt der BVIV eine leere Hülle.
Der BVIV schafft Vertrauen durch Form, nicht durch Inhalt.
Erläuterung
Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. ist kein Gütesiegel, sondern ein Instrument der Imagepflege einer Branche, die Vertrauen verloren hat.
Verbraucher sollten wissen:
Eine BVIV-Mitgliedschaft oder ein BVIV-Zertifikat ist kein Qualitätsmerkmal. Es signalisiert nicht Seriosität, sondern Zugehörigkeit zu einer Lobbyorganisation, die versucht, ein angeschlagenes Geschäftsmodell in neuem Gewand zu verkaufen.
Der BVIV steht somit exemplarisch für das, was in der Immobilienverrentung vermieden werden sollte: Marketing statt Aufklärung, Verband statt Verantwortung.
Lassen Sie jetzt prüfen, welche Variante für Sie passt – kostenfreier Verrentungs-Check.
Ist der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) eine offizielle Institution?
Nein. Der BVIV ist ein eingetragener Verein, kein staatlich anerkannter Verband. Er hat keine behördliche Aufsicht oder Zertifizierungsbefugnis.
Was sagt die Verbraucherzentrale zum Teilverkauf und zum BVIV?
Verbraucherzentralen warnen seit 2024 vor Teilverkaufsmodellen, die häufig von BVIV-Mitgliedern angeboten werden. Es laufen Klagen wegen irreführender Werbung und intransparenter Vertragsbedingungen.
Ist eine Mitgliedschaft im BVIV ein Qualitätsmerkmal?
Nein. Die Mitgliedschaft bringt keine nachweisbare Qualitätsprüfung mit sich. Sie dient in erster Linie Marketingzwecken und ist kein Verbraucherschutzsiegel.
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