Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof
Das Motto der Deutschen Leibrenten lautete einst: „verkaufen, um zu bleiben.“ Heute könnte man es ironisch umdrehen: „verkauft, um Markt bleiben zu können.“ Denn der selbsternannte Marktführer für Immobilienrenten hat sein Geschäftsmodell aufgegeben und wurde von der GPEP GmbH übernommen.
Die Deutsche Leibrenten galt lange als größter gewerblicher Anbieter im Bereich Immobilienkauf gegen Leibrente. Doch inzwischen hat sich das Unternehmen aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen. Seit 2025 werden die Geschäfte von der GPEP GmbH verwaltet. Für viele Senioren, die ihre Immobilie über die Deutsche Leibrenten verkauft haben, stellt sich nun die Frage: Sind meine Verträge noch sicher?
Deutsche Leibrenten – das Unternehmen ist Geschichte. Bestehende Verträge bestehen fort, die Übernahme sorgt dennoch für Unsicherheit.
Kurz gesagt:
Die Deutsche Leibrenten hat ihr Verrentungsgeschäft aufgegeben. Neue Verträge werden nicht mehr abgeschlossen.
Für Senioren, die ihre Immobilien an die Deutsche Leibrente verkauft haben bedeutet das: Zahlungen, Wohnrechte und Reallasten bleiben bestehen, doch Ansprechpartner und Verwaltung haben sich geändert. Bestehende Verträge werden nun von der GPEP GmbH betreut.
Wer heute über eine Immobilienverrentung nachdenkt, sollte sich über sichere Alternativen informieren.
Die Deutsche Leibrenten AG wurde Ende 2024 in eine GmbH umgewandelt. Wenige Monate später erfolgte die Übernahme durch die GPEP GmbH, ein Unternehmen aus dem Bereich Immobilien-Asset-Management mit Sitz in Frankfurt.
Offiziell gab es dafür rechtliche und finanzielle Gründe:
Hinzu kommt: Der ursprüngliche Plan der Deutschen Leibrenten war es, langfristig an die Börse zu gehen. Genau dafür wurde eine „Mini-AG“ gegründet. Mit der Umwandlung in eine GmbH ist dieses Ziel jedoch endgültig gescheitert – denn eine GmbH kann nicht börsennotiert sein. Damit gilt auch das ursprüngliche Geschäftsmodell der Deutschen Leibrenten als gescheitert.
Das Ergebnis: Die Deutsche Leibrenten schließt keine neuen Verträge mehr ab.
Für alle, die bereits einen Vertrag mit der Deutschen Leibrenten abgeschlossen haben, gilt:
Allerdings gilt es hier genau hinzusehen: Rückfallklauseln bei der Deutschen Leibrenten sind erst auf Druck von außen – unter anderem durch die Leibrentenbörse – überhaupt eingeführt worden. Viele andere Anbieter haben diese Entwicklung dann übernommen.
Das Problem: Diese Rückfallklauseln waren teilweise zeitlich befristet und liefen kürzer als die eigentliche Rentenzahlung, die ja lebenslang vereinbart ist. Damit konnte die Rückfallklausel ihren eigentlichen Zweck nicht vollständig erfüllen und bot nur eingeschränkten Schutz.
Senioren sollten daher genau prüfen (lassen), wie ihre individuelle Rückfallklausel ausgestaltet ist und ob sie im Ernstfall wirklich greift.
Trotz dieser rechtlichen Sicherheit bleibt bei vielen Senioren ein ungutes Gefühl:
Die Antworten beruhigen:
Auch wenn die Rechtslage klar ist, bleiben praktische Fragen offen:
Es gilt: Die Verträge sind sicher, aber die persönliche Betreuung könnte schwieriger werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die sogenannten Wandelanleihen, die die Deutsche Leibrenten in den vergangenen Jahren ausgegeben hat. Dahinter verbirgt sich ein Kreditmodell: Investoren haben dem Unternehmen Geld geliehen, das entweder später in Unternehmensanteile im Rahmen eines geplanten, letztlich aber gescheiterten Börsengangs umgewandelt werden sollte – oder in bar zurückgezahlt werden muss.
Nach öffentlich zugänglichen Finanzangaben liegt das Volumen der Wandelanleihen der Deutschen Leibrenten bei rund 122,5 Millionen Euro. Der Kuponzins beträgt 3,25 % p. a. Daraus ergibt sich rechnerisch eine jährliche Zinslast von knapp 4 Millionen Euro.
Ob diese Summe tatsächlich in voller Höhe fällig wird, hängt allerdings davon ab, ob alle Anleihen noch vollständig ausstehen oder ob bereits Teile zurückgeführt wurden. Verbindliche Zahlen veröffentlicht die Gesellschaft derzeit nicht.
Im Fall der Deutschen Leibrenten bedeutet das konkret:
Was heißt das für Senioren?
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Ihr Vertrag bleibt gültig. Alle Rechte und Pflichten bestehen unverändert weiter. Die Abwicklung läuft nun über die GPEP GmbH.
Ja. Wohnrechte und Nießbrauchsrechte sind im Grundbuch eingetragen und damit rechtlich geschützt – unabhängig davon, ob die Deutsche Leibrenten selbst noch aktiv am Markt ist. Wichtig ist die erstrangige Eintragung im Grundbuch.
Nein. Bestehende Verträge können nicht einseitig verändert oder gekürzt werden. Zahlungen und Rechte laufen wie vereinbart weiter.
Die Deutsche Leibrenten hat Rückfallklauseln erst auf Druck von außen – unter anderem durch die Leibrentenbörse – in ihre Verträge aufgenommen. Teilweise wurden diese Klauseln zeitlich befristet, während die Rentenzahlung lebenslang vereinbart war. Das bedeutet: Nicht alle Rückfallklauseln biieten dauerhaften Schutz. Senioren sollten deshalb prüfen (lassen), wie ihre individuelle Klausel ausgestaltet ist.
Wandelanleihen sind eine Art Kredit: Investoren leihen einem Unternehmen Geld, das entweder zurückgezahlt oder in Aktien umgewandelt wird. Bei der Deutschen Leibrenten ist eine Umwandlung in Aktien nicht mehr möglich, weil das Unternehmen keine Aktiengesellschaft mehr ist. Deshalb müssen die Anleihen in bar zurückgezahlt werden.
Die monatlichen Zahlungen aus einer Leibrente gelten als Einkommen. Sie müssen deshalb in der Steuererklärung angegeben werden. Besteuert wird aber nur der sogenannte Ertragsanteil – also ein prozentualer Anteil, der von Ihrem Alter beim Vertragsabschluss abhängt. Beispiel: Mit 70 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 15 %. Das bedeutet, dass nur 15 % Ihrer Leibrente steuerpflichtig sind, nicht die gesamte Zahlung und das auch nur dann, wenn die Steuerfreibeträge überschritten sind.
Im Oktober 2026 müssen rund 100 bis 122 Millionen Euro an Investoren zurückgezahlt werden. Auf Basis öffentlicher Angaben zum Kuponzins von 3,25 % ergibt sich eine jährliche Zinslast von knapp 4 Millionen Euro. Ob genau diese Summe fällig wird, hängt davon ab, ob noch alle Anleihen ausstehen oder Teile bereits getilgt wurden.
Dann wären in erster Linie die Investoren betroffen, die ihr Geld verliehen haben. Für Senioren mit bestehenden Verträgen gilt: Ihre Rechte aus Wohnrecht, Nießbrauch und Reallast bleiben bestehen. Eine mögliche Insolvenz würde diese Absicherungen nicht automatisch aufheben. Praktisch könnte es aber zu Unsicherheiten bei der Verwaltung und Durchsetzung kommen – deshalb ist es ratsam, die eigenen Unterlagen regelmäßig prüfen zu lassen.
Da die Deutsche Leibrenten keine neuen Verträge mehr anbietet, lohnt sich ein Blick auf andere Möglichkeiten:
Die Deutsche Leibrenten hat ihr ursprüngliches Geschäftsmodell aufgegeben. Der Plan, als börsennotiertes Unternehmen zu wachsen, ist mit der Umwandlung in eine GmbH endgültig gescheitert. Spätestens mit der im Oktober 2026 anstehenden Rückzahlung der Wandelanleihen in Höhe von rund 100 bis 122 Millionen Euro zeigt sich: Dieses Modell war finanziell nicht tragfähig.
Für Senioren mit bestehenden Verträgen gilt jedoch Entwarnung: Wohnrechte, Nießbrauch und Reallasten im Grundbuch bleiben rechtlich geschützt. Zahlungen dürfen nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. Problematisch sind lediglich die Rückfallklauseln, die bei der Deutschen Leibrenten teilweise zeitlich befristet waren und damit keinen vollen Schutz bieten. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung des eigenen Vertrags.
Die Lehre aus dieser Entwicklung: Auch große Anbieter können scheitern. Entscheidend ist nicht der Name des Unternehmens, sondern die rechtliche Absicherung im Vertrag. Senioren, die heute über eine Immobilienverrentung nachdenken, sollten daher auf neutrale Beratung, Grundbucheinträge und faire Vertragsklauseln achten – oder ein Bieterverfahren nutzen, um die sicherste Lösung zu finden.
Experten-Tipp:
„Verlassen Sie sich nicht allein auf den Namen eines Anbieters oder auf Werbeaussagen. Entscheidend ist, dass Wohnrecht, Reallast und Rückfallklausel im Grundbuch erstrangig gesichert sind. Nur so bleibt Ihre Leibrente wirklich sicher – egal, was mit dem Unternehmen passiert.“
„Dass die Deutsche Leibrenten keinen Börsengang schaffen und das Modell langfristig nicht tragfähig sein würde, habe ich bereits vor vielen Jahren prognostiziert. Das Geschäftsmodell beruhte weniger auf erwirtschafteten Erträgen als vielmehr auf geliehenem Kapital, das allzu großzügig eingesetzt wurde. Die aktuelle Entwicklung bestätigt diese Einschätzung leider.
Immerhin scheint die Übernahme reibungslos und nicht auf Kosten der abgeschlossenene Verträge zu verlaufen. Trotzdem muss dies als klares Signal verstanden werden, wie wichtig unabhängige Prüfung und sichere Vertragsgestaltung sind.“
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