Letzte Aktualisierung: 23. September 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof
Wohnrecht oder Nießbrauch – welche Lösung passt wirklich für Senioren?
In diesem Artikel erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Risiken bestehen und warum das optimierte Wohnrecht mit Wertersatzregelung fast immer die bessere Wahl ist.
Der Vergleich zwischen Nießbrauch und Wohnrecht zeigt: Für Senioren ist das optimierte Wohnungsrecht fast immer die bessere Lösung.
Kurz gesagt:
Das optimierte Wohnrecht (Wohnungsrecht) ist für Senioren fast immer die beste Wahl gegenüber einem Nießbrauch.
Es kombiniert Sicherheit (lebenslanges Wohnen), Flexibilität (Wertersatzregelung bei Auszug) und Einfachheit (keine Vermieterpflichten).
Wichtig:
Wohnrecht oder Nießbrauch immer erstrangig im Grundbuch eintragen lassen – nachrangige Rechte können bei Zwangsversteigerung gelöscht werden.
Das Wohnrecht (juristisch korrekt: Wohnungsrecht nach § 1093 BGB, umgangssprachlich Wohnrecht) garantiert, dass Sie lebenslang in Ihrer Immobilie wohnen dürfen. Es erlischt nur durch Tod oder freiwillige Löschung.
Das klassische Wohnrecht bringt beim Auszug keinen Nutzen. Mit der Wertersatzregelung wird es jedoch flexibel: Zieht der Berechtigte aus, wird der Wert in eine Einmalzahlung oder eine Zusatzrente umgewandelt.
Der Nießbrauch erlaubt zwar die Vermietung, bringt aber auch viele Pflichten wie Instandhaltung, Renovierung und Mieterverwaltung mit sich. Mit zunehmendem Alter sind diese Aufgaben kaum noch zu bewältigen – besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Abwesenheit. Jedoch fließen ohne aktive Verwaltung keine Mieten, was zum Risiko wird, wenn man darauf angewiesen ist.
Steht Ihr Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch nach einer Grundschuld, besteht Gefahr:
Deshalb: Wohnrecht oder Nießbrauch immer an erster Rangstelle im Grundbuch eintragen lassen!
Ausnahme: Für Senioren über 80 Jahre ist das Risiko einer Zwangsversteigerung während der Lebenszeit gering.
Ein Wohnrecht erlischt nicht durch Auszug – es bleibt bestehen, auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen. Ohne Nutzung bringt es aber keinen Vorteil.
Die Wertersatzregelung löst dieses Problem:
Kriterium | Wohnungsrecht (klassisch) | Optimiertes Wohnungsrecht | Nießbrauch |
---|---|---|---|
Nutzung | Nur selbst bewohnen | Selbst bewohnen + Wertersatz bei Auszug | Wohnen + vermieten |
Instandhaltung | beim Käufer (neuem Eigentümer) | beim Käufer (neuem Eigentümer) | beim Nießbrauch Berechtigten |
Flexibilität | gering | hoch dank Wertersatzregelung | hoch, aber sehr pflichtbeladen |
Höhe der Rente | normal | hoch | etwas niedriger |
Verwaltung | keine | keine | aufwendig |
Sicherheit Grundbuch | nur erstrangig sicher | nur erstrangig sicher | nur erstrangig sicher |
Optimiertes Wohnrecht:
Nießbrauch:
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Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht?
Wohnungsrecht ist der juristische Begriff (§ 1093 BGB). Umgangssprachlich sagt man Wohnrecht – gemeint ist dasselbe.
Erlischt ein Wohnungsrecht automatisch bei Auszug?
Nein. Es bleibt bestehen und erlischt nur durch Tod oder freiwillige Löschung. Ohne Wertersatzregelung bringt es beim Auszug jedoch keinen Nutzen.
Was ist ein optimiertes Wohnrecht?
Ein Wohnrecht mit Wertersatzregelung. Bei Auszug wird der Restwert ausgezahlt – als Einmalbetrag oder Zusatzrente.
Warum muss das Recht erstrangig im Grundbuch stehen?
Nur der 1. Rang schützt bei Zwangsversteigerung. Nachrangige Rechte können gelöscht werden.
Wer zahlt die Nebenkosten beim Wohnrecht?
Beim Wohnrecht trägt die berechtigte Person alle Nebenkosten, die auch ein Mieter zahlen müsste. Dazu gehören z. B. Heizkosten, Wasser, Strom, Müllabfuhr und andere Betriebskosten.
Wer ist beim Wohnrecht für die Instandhaltung der Immobilie zuständig?
Die Kosten für Instandhaltung und größere Reparaturen an der Immobilie trägt der Eigentümer.
Kann man ein Wohnrecht verkaufen?
Man kann ein Wohnrecht nicht verkaufen oder übertragen. Möglich ist nur eine Abfindung bei freiwilliger Löschung und notarieller Zustimmung aller Beteiligten.
Kann man ein Wohnrecht abfinden lassen?
Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann das Wohnrecht gegen eine einmalige Zahlung freiwillig gelöscht werden – immer notariell geregelt.
Kann man ein Wohnrecht vererben?
Nein. Ein Wohnrecht ist ein persönlich-dingliches Recht und endet mit dem Tod des Berechtigten. Es kann nicht vererbt werden. Das gilt auch für den vereinbarten Wertersatz – er ist immer an die Person des Berechtigten gebunden.
Wichtig: Senioren sollten deshalb frühzeitig überlegen, ob eine vertragliche Wertersatzregelung sinnvoll ist – so wird Flexibilität im Alter gesichert, ohne falsche Erwartungen an Erben zu wecken.
Das optimierte Wohnrecht (Wohnungsrecht) mit Wertersatzregelung und erstrangigem Grundbucheintrag ist für Senioren fast immer die beste Lösung:
Empfehlung: Wählen Sie ein optimiertes Wohnrecht. Es vereint Sicherheit und Freiheit – und schützt Sie besser als jeder Nießbrauch.
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