Letzte Aktualisierung: 13. September 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof
Die aktuellen Teilverkauf LiquidHome Erfahrungen zeigen ein verstörendes Bild: Erst am 10. April 2025 wurde „Engel & Völkers LiquidHome“ von der Verbraucherzentrale verklagt.Jetzt wurde das Modell ganz gestoppt. „Es werden keine neuen Teilkäufe mehr durchgeführt“ teilte das Unternehmen mit – wegen Geldmangels.
Was bedeutet die Klage? Was müssen Senioren jetzt wissen?
Symbolbild: Kein Geld mehr – das Aus von Engel & Völkers LiquidHome zeigt die Risiken des Teilverkaufs.
Kurz gesagt:
Am 10.04.2025 reichte die Verbraucherzentrale Klage gegen LiquidHome ein – wegen möglicher Verbraucherdarlehen und unfairer Klauseln.
Wenige Wochen später stellte LiquidHome neue Teilkäufe ein. Grund: Geldprobleme.
Experten wie Professor Sebastian, Alexander Krolzik und Ralf Schwarzhof warnten schon früh, dass der Teilverkauf vor dem Aus steht.
Der erste große Einschnitt kam im Frühjahr 2025. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte am 10. April 2025 beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG ein.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend:
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 5 UKl 2/25 und ist im Register des Bundesamts für Justiz dokumentiert. Ziel der Klage ist es, diese Vertragsmodelle gerichtlich zu stoppen oder zumindest so zu verändern, dass sie verbraucherschutzkonform werden.
Für Senioren ist das ein Alarmzeichen.
Wenn Verbraucherschützer selbst vor Gericht ziehen, bedeutet das: Hier stimmt etwas Grundsätzliches nicht.
Nur wenige Wochen nach der Klage kam die nächste Schlagzeile: Engel & Völkers LiquidHome stellt das Neugeschäft ein. Konkret bedeutet das: Es werden keine neuen Teilankäufe mehr durchgeführt.
Die Gründe liegen nicht nur in der Kritik, sondern vor allem im Geld. Das Modell braucht hohe Kapitalgeber, um Anteile an Immobilien aufzukaufen. Doch gleich mehrere Finanzpartner haben sich zurückgezogen – darunter auch institutionelle Investoren. Steigende Zinsen machten die Refinanzierung zusätzlich schwierig.
Für Bestandskunden heißt das: Ihre Verträge laufen weiter, sie sind nicht automatisch beendet. Aber wenn ein Unternehmen ankündigt, keine neuen Geschäfte mehr zu machen, dann ist das ein Warnsignal. Wer heute noch einen Vertrag mit LiquidHome hat, fragt sich: Wie stabil ist das Ganze noch?
Auf den ersten Blick klingt der Teilverkauf attraktiv: Man verkauft einen Teil seines Hauses oder seiner Wohnung, bekommt sofort Geld und darf wohnen bleiben. In der Realität zeigt sich jedoch ein anderes Bild.
Diese Probleme sind nicht neu. Experten und Verbraucherschützer haben schon lange vor den Schwächen und einseitigen Risiken für Senioren gewarnt.
Der Verrentungsexperte Ralf Schwarzhof schrieb bereits vor über einem Jahr in seinem Beitrag „Immobilien-Teilverkauf: Risiken, Erfahrungen, Verbot“, dass das Modell auf Dauer nicht tragfähig sei. Seine Prognose: Das Geschäftsmodell wird scheitern oder sogar verboten. Mit der Klage und dem Neugeschäft-Stopp ist genau das eingetreten.
Heute zeigt sich: Diese Warnungen waren keine Übertreibungen, sondern zutreffende Analysen.
Besonders für Senioren, die bereits schlechte Erfahrungen mit dem Teilverkauf LiquidHome gemacht haben, ist die Lage schwierig. Formal bleiben die Verträge bestehen. Die Nutzungsgebühren müssen weitergezahlt werden, und auch die Pflichten für die Instandhaltung bleiben unverändert.
Doch die Unsicherheit ist groß:
Senioren sollten deshalb dringend prüfen, ob ihre Verträge rechtlich sauber sind, und sich gegebenenfalls juristisch beraten lassen. Verbraucherzentralen sind hier der beste Ansprechnpartner.
Die gute Nachricht: Senioren haben verlässliche und transparente Alternativen zum Teilverkauf. Im Kern gibt es zwei Wege: Immobilienverkauf auf Rentenbasis (Verrentung) und kreditbasierte Lösungen.
Die Immobilienverrentung ist so etwas wie ein Buffet. Man entscheidet selbst, welche Komponenten man möchte:
Daneben gibt es eigenständige Modelle:
Modell (Überblick) | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Teilverkauf | Sofort Geld, Anteil behalten. Verschuldung im Alter | Nutzungsgebühr, Anbieter-Risiko, rechtliche Unsicherheit |
Verkauf auf Rentenbasis (Immobilienrente, Leibrente, Zeitrente) | lebenslange Zahlungen oder Einmalbetrag, Wohnungsrecht/Nießbrauch möglich, individuell gestaltbar | Eigentum geht auf Käufer über |
Rückmietverkauf | Sofortige Liquidität, vertraglich gesicherte Mietlösung | Laufende Mietzahlung, kein Eigentum mehr |
Umkehrhypothek | Immobilie bleibt im Eigentum, Kredit statt Verkauf (Verschuldung im Alter) | Rückzahlungspflicht, Zinsrisiken |
Alternativen korrekt und seniorengerecht: ein Buffet an Möglichkeiten statt isolierte Modelle.
Lassen Sie jetzt prüfen, welche Variante für Sie passt – kostenfreier Verrentungs-Check.
Am 10. April 2025 hat die Verbraucherzentrale LiquidHome verklagt. Der Grund: Die Verträge könnten wie Verbraucherdarlehen zu bewerten sein. Außerdem fanden die Verbraucherschützer Klauseln, die Senioren benachteiligen. Mit der Klage soll erreicht werden, dass diese Vertragsregeln geändert oder verboten werden.
LiquidHome hat im Sommer 2025 bekannt gegeben: Es werden keine neuen Teilkäufe mehr gemacht. Der Grund ist schlicht Geldmangel. Investoren haben sich zurückgezogen, die Zinsen sind gestiegen, und das Modell funktioniert finanziell nicht mehr.
Bestehende Verträge laufen weiter. Senioren müssen ihre vereinbarte Nutzungsgebühr also weiterhin zahlen. Die Pflichten für Reparaturen und Instandhaltung bleiben ebenfalls bestehen. Allerdings sorgt der Stopp für Unsicherheit. Deshalb sollten Bestandskunden ihre Verträge von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Nein. Der Teilverkauf bringt viele Risiken: hohe, steigende monatliche Gebühren, volle Instandhaltungspflichten und weniger Freiheit bei Vererbung oder Verkauf. Die aktuelle Klage und der Rückzug von LiquidHome zeigen, dass dieses Modell nicht stabil ist.
Senioren müssen nicht den Teilverkauf wählen. Bessere Alternativen sind:
Diese Modelle sind transparenter, klar geregelt und mit der richtigen Vertragsgestaltung langfristig sicherer.
Ja. Stirbt der Senior, müssen die Erben den verkauften Anteil zurückkaufen oder mit einem fremden Investor zusammenarbeiten. Das führt oft zu Konflikten und hohen Kosten. Deshalb ist der Teilverkauf für Familien in vielen Fällen keine gute Lösung.
Die Chronologie ist eindeutig: 10.04.2025: Klage der Verbraucherzentrale; 11.09.2025: Stopp des Neugeschäfts wegen Geldmangel. Und dazu: die schon vor einem Jahr formulierte Prognose von Ralf Schwarzhof, die jetzt Realität wird. Alles zusammen zeigen die Teilverkauf Erfahrungen LiquidHome mal wieder, wie fragil das Teilkaufmodell aktuell ist.
Unser Rat: keine Schnellschüsse, Alternativen vergleichen, Verträge sorgfältig prüfen und auf Lösungen setzen, die Wohnsicherheit und planbare Einnahmen wirklich garantieren.
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