Eine Immobilienrente wandelt Ihr gebundenes Immobilien-Vermögen in eine verlässliche Zusatzrente – perfekt, wenn die gesetzliche Rente knapp ist und Sie dennoch in Ihrem Zuhause bleiben wollen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Modelle es gibt und erhalten einen klaren Leitfaden, wie Sie das beste, vertraglich sicherste Angebot finden – inklusive Sicherheits-Checkliste und Beispielrechnung, damit Sie sofort sehen, wie und wieviel zusätzliche finanzielle Freiheit Sie gewinnen können.
Ihr Wegweiser zur Immobilienrente – speziell für Senioren
Dieser Beitrag – wie alle Inhalte auf unserer Seite – ist bewusst ausführlich gehalten. Es handelt sich nicht um ein Laienwerk, sondern um einen Expertenartikel mit wertvollem Insider-Wissen aus über 26 Jahren Erfahrung im Bereich Immobilienverrentung.
Mit diesem ultimativen Ratgeber zur Immobilienrente erhalten Sie sämtliche Fakten jenseits oberflächlichen Halbwissens.
Wir stellen Ihnen den Inhalt vollständig und ungekürzt zur Verfügung, damit Sie alle Informationen griffbereit haben und eine fundierte Entscheidung treffen können.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Immobilienrente – auch Hausverkauf auf Rentenbasis genannt – ist eine regelmäßig ausgezahlte Rente (meist eine lebenslange Leibrente) aus Ihrer eigenen Immobilie.
Sie verkaufen das Eigentum an einen Investor, behalten per Wohn- oder Nießbrauchrecht das Nutzungsrecht und erhalten dafür eine monatliche vertraglich festgelegte Zahlung – abgesichert durch eine Reallast im Grundbuch.
Keine gesetzliche Definition – aber ein klarer Kern
Wichtig zu wissen: Der Begriff Immobilienrente ist rechtlich nicht festgeschrieben!
In oberflächlichen Ratgebern tauchen darunter viele Modelle auf, die eigentlich etwas anderes meinen.
Wir verwenden hier die Wortbedeutung „Rente aus der Immobilie“, bei der
Synonyme
Abgrenzung zu anderen Modellen
Einmalzahlung, Rückmietverkauf, Umkehrhypothek, Teilverkauf oder Seniorendarlehen sind eigene Vertragstypen mit anderen Chancen und Risiken. Die vollständige Übersicht finden Sie im Modell-Vergleich unter:
Immobilienverrentung – Modelle
Auf den Punkt gebracht:
Immobilienrente = Leibrente oder Zeitrente – alles andere verlinken wir zur Vertiefung, damit dieser Artikel konsequent auf das Kernmodell fokussiert.
Eine Immobilienrente funktioniert wie ein Buffet: Aus drei Grundentscheidungen – Wohnrecht, Einmalzahlung und Laufzeit – stellen Sie Ihr persönliches Rentenmodell zusammen. Ihre Antworten darauf bestimmen, ob eine klassische lebenslange Leibrente, eine abgekürzte Leibrente oder eine Zeitrente das beste „Hauptgericht“ für Ihre Finanzplanung ist.
Ralf Schwarzhof | Verrentungssachverständiger
Ja? Dann sichern Sie Ihr Zuhause durch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht
Wohnrecht oder Nießbrauch sichern den Verbleib im Haus – doch weil sich Lebensumstände ändern können, gehört eine vertragliche Wertersatzregelung unbedingt dazu.
Warum ist das wichtig?
Selbst wer heute felsenfest davon überzeugt ist, „bis zuletzt“ bleiben zu wollen, kann später vor neuen Realitäten stehen:
Ohne geregelten Wertersatz verschenken Sie bei vorzeitiger Aufgabe Ihres Wohn- oder Nießbrauchrechts bares Geld.
Empfehlung & Vertragsklausel
Merksatz: Wohnrecht schützt Sie heute – Wertersatz schützt Sie morgen. Prüfen Sie, dass der Notar diese Passagen sauber formuliert; Musterformulierungen stellen wir in unserer 7-Punkte-Checkliste bereit (Download unter Abschnitt 8).
Restschulden müssen vor der Umschreibung abgelöst werden (Grundbuch Abt. III lastenfrei). Bis ≈ 20 % des Objektwerts bleibt meist genug Spielraum für eine Immobilienrente – bei 30 % und mehr kann sie in Kombination mit Wohn-/Nießbrauchrecht entfallen. Trotzdem lohnt sich das Ablösen, weil die hohen Kreditraten wegfallen und Ihre monatliche Liquidität spürbar steigt.
→ Details zum Umgang und Ablösungvon Restschulden und Vor- bzw. Nachteilen einer Einmalzahlung finden Sie im neuen Abschnitt 6 „Alte Darlehen und Einmalzahlung“.
Empfehlung:
Bedarf | Passendes Modell | Info |
---|---|---|
Dauerhafte Aufstockung | Lebenslange Leibrente | Sicher bis zum Lebensende, egal wie alt Sie werden |
Gezielter Lifestyle-Boost | Abgekürzte Leibrente | Höhere Rente in "jungen" Jahren |
Fixes Zielbudget und Erben berücksichtigen | Zeitrente | Endet nach einer festgelegten Laufzeit, auch wenn Sie viel älter werden |
Ihr persönliches Immobilienrenten-Modell
Da sich die drei Fragen frei kombinieren lassen, ergeben sich mehrere Varianten – z. B.
Ihre Antworten führen Sie automatisch zu Ihrem idealen Immobilienrenten-„Menü“.
Auch eine Leibrente ist kein starres Einheitsprodukt: Es gibt fünf Hauptvarianten – klassische, abgekürzte, verbundene, aufgeschobene und wertgesicherte Leibrente. Sie unterscheiden sich bei Startzeitpunkt, Laufzeit, Inflationsschutz und Personenkreis. Wer die Unterschiede kennt, wählt gezielt das Modell, das zur eigenen Lebens- und Finanzplanung passt.
Grundefinition
Die 5 Varianten im Überblick
Variante | Zahlung / Laufzeit | Typischer Nutzen | Wichtig zu wissen |
---|---|---|---|
Klassische Leibrente | lebenslang, sofort beginnend | Grundsicherung bis ans Lebensende | Basismodell; Rate richtet sich nach Alter & Geschlecht |
Abgekürzte Leibrente (auch "Höchstzeit Leibrente" genannt) | an das Leben gebunden, jedoch auf eine Höchstzeit begrenzt | „Mehr Luft“ in aktiven Jahren | Höhere Rente, endet nach Frist oder Tod |
Verbundene Leibrente | endet mit dem Ableben des Letztlebenden | Ehe-/Lebenspartner sichern den Längerlebenden ab | Rechengrundlage: gemeinsamer Sterbebarwert (die längere Lebenserwartung maßgebend) |
Aufgeschobene Leibrente | Start erst nach z. B. 5 J. | Kapital für Umbau/Schulden heute, Rente erst später | wird meist bei zu jungen Berechtigten vereinbart |
Wertgesicherte Leibrente | lebenslang, an Index gekoppelt | Schutz vor Inflation | Anfangsrente deutlich niedriger. Rechnet sich nur bis zu einem Rentenbeginn mit 75 |
Entscheidungshilfen
1.
Lebensphase: Sofortige Liquidität → klassische/abgekürzte; späterer Bedarf → aufgeschobene Form.
2.
Personenkreis: Alleinstehend → klassische/abgekürzte; Paar → verbundene Leibrente.
3.
Inflationsschutz: Hohe Restlebenserwartung oder Inflationsangst → wertgesicherte Variante.
Merke: Laufzeit, Personenkreis und Inflationsschutz formen Ihre ideale Leibrente – die Reallast macht sie unanfechtbar.
Beim Hausverkauf auf Rentenbasis verlieren Sie zwar den juristischen Eigentümer-Eintrag, aber nicht Ihr wirtschaftliches Eigentum: Wohnungs-/Nießbrauchrecht, Reallast und Rückfallklausel stehen im Grundbuch vor den Rechten des Käufers. Sie bleiben Herr im Haus – ohne Miete zahlen zu müssen.
Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer
Vor dem Verkauf (Verrentung) | Nach dem Verkauf auf Rentenbasis |
---|---|
Rechtlicher Eigentümer Sie stehen in Abt. I des Grundbuchs. | Käufer steht in Abt. I. |
Wirtschaftlicher Eigentümer Sie wohnen selbst & nutzen das Haus. | Bleibt bestehen: Ihr Wohnrecht/Nießbrauch, die Reallast (für die Rentenzahlung) und die Rückfallklausel werden in Abt. II an 1. Rangstelle eingetragen – sie haben Vorrang vor allen Eigentümerrechten. |
Was bedeutet das praktisch?
1.
Wohnen ohne Miete: Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht ist dinglich gesichert; der Käufer kann weder kündigen noch Miete verlangen.
2.
Rente zwingend fällig: Die Reallast gibt Ihnen ein sofort vollstreckbares Anrecht auf jede fällige Zahlung.
3.
Rückfallklausel: Zahlt der Käufer nicht, geht das Haus per Notarrückübertragung automatisch auf Sie zurück. → siehe Abschnitt 9
Merke: Sie tauschen nur den Eintrag in Abteilung I – mit Ihren erstrangig eingetragenen Rechten in Abteilung II bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer und damit weiter „Chef im Haus“.
Beide Rechte sichern Ihnen lebenslanges Wohnen, doch nur das optimierte Wohnungsrecht ist im hohen Alter wirklich alltagstauglich: Es verpflichtet Sie nicht zur Instandhaltung, erspart Vermieter-Stress und kann dank einer vertraglichen Wertersatz-Regelung sogar eine Extra-Auszahlung bringen, falls Sie doch einmal ausziehen. Und das ohne eigenen Aufwand.
„Lebenslang“ kann sich ändern
Warum der vorzeitige Auszug realistisch ist – und mitgedacht werden sollte
Viele Eigentümer starten in die Verrentung mit dem festen Vorsatz, „bis zuletzt hier zu wohnen“. Die Realität sieht oft anders aus:
Statistisch erlebt fast jede zweite Seniorin / jeder zweite Senior in 10–15 Jahren einen dieser Wendepunkte.
Wer dann noch ein Wohnrecht oder Nießbrauch ohne Wertersatzklausel hat, verschenkt Geld oder muss sich plötzlich als Vermieter abmühen.
Genau deshalb gehört die vorzeitige-Auszugs-Option jetzt wasserdicht in den Vertrag – dann bleibt echte finanzielle und organisatorische Freiheit, wenn das Leben neue Wege einschlägt.
Ehrlich zu sich selbst sein – Ein objektiver Vergleich
1.
Nießbrauch erlaubt zwar künftige Vermietung, verpflichtet Sie jedoch zur kompletten Instandhaltung. Im sehr hohen Alter sind Vermieter-Stress, Neuvermietung und Renovierungen für die meisten schlicht nicht mehr machbar.
Meine Erfahrungen aus zahlosen Eigentümerberatungen in den letzten 26 Jahren zeigen deutlich, dass Frauen dieses Risiko viel besser und nüchterner einordnen können als Männer. Wir Männer neigen eher dazu zu sagen: „Ich mach das schon.“ Leider belehrt uns das Leben dann häufig eines Besseren.
2.
Ein Wohnungsrecht befreit Sie von diesen Pflichten, verhindert aber Mieteinnahmen – es sei denn, Sie optimieren es.
Kriterium | Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) | Nießbrauch (§ 1030 BGB) |
---|---|---|
Wohnen bleiben | ✓ | ✓ |
Vermieten nach Auszug | – | ✓ |
Pflicht für Instandhaltung & Verwaltung | keine | ja |
Aufwand/Kosten bei Auszug | keine | hoch (Neu-Vermietung, Renovierung, Verwaltung) |
Praxisfrage: „Schaffe ich das noch mit 80 + J.?“ | irrelevant | meist nein → Vermietungsvorteil Vorteil verpufft |
Der bessere Weg: Wohnungsrecht + Wertersatz-Klausel
Experten-Tipp: Vereinbaren Sie im Notarvertrag Vertrag, dass der Investor Ihnen bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnungsrechts einen Wertersatz zahlt (einmalig oder als Zusatzrente).
Empfehlung
Für Senioren ist das optimierte Wohnungsrecht (Wohnungsrecht + Wertersatz) immer die bessere Wahl gegenüber dem Nießbrauch: volle Wohnsicherheit heute, zusätzliches Geld morgen – ohne Vermieter-Pflichten.
Wie bereits erwähnt: Restschulden müssen vor der Umschreibung abgelöst werden, damit Abteilung III des Grundbuchs frei ist. Bis etwa 20 % des Verkehrswerts bleibt trotz Ablösung noch Spielraum für eine Immobilienrente; darüber sinkt sie stark und kann bei 30 % Restschuld entfallen. Die Kreditrate fällt jedoch weg – oft verbessert das die reale Monatsliquidität stärker als eine hohe Rente.
Punkt | Warum entscheidend? | Wirkung auf Rentenhöhe / Liquidität |
---|---|---|
Notarielle Pflicht | Ohne lastenfreies Grundbuch (Abt. III) kann der Notar den Eigentumswechsel nicht vollziehen. | Ablösung ist zwingend – kein Verhandlungspunkt. |
Restschuld ≤ 20 % | Grundstückswert reicht noch für Barwert der Rente. | Rente wird niedriger, aber bleibt darstellbar. |
Restschuld 20–30 % | Kapital wird knapp, v. a. bei Wohn-/Nießbrauchrecht. | Nur abgekürzte Modelle möglich, teilweise keine Rente. |
Restschuld > 30 % | Investor sieht zu wenig Rendite. | Meist nur Vollverkauf oder Seniorendarlehen sinnvoll. |
Wegfall der Kreditrate | Tilgungsanteil ist im Alter hoch, Zins nicht absetzbar. | Erhöht verfügbare Liquidität sofort – oft wichtiger als hohe Rente. |
Einmalzahlung | Jeder Euro vorab mindert den Verzehrwert verzinst und damit erheblich. | Rente sinkt proportional – nur wählen, wenn konkret benötigt. |
Verschuldungs- & Ablösungsstatistik
Wenn Sie im Rentenalter noch Schulden auf Ihrer Immobilie haben:
Damit sind Sie nicht allein!
Altersgruppe | Anteil verschuldet | ∅ abzulösende Darlehenssumme |
---|---|---|
< 70 Jahre | 47,74 % | 137 576 € |
70 – 79 | 44,89 % | 139 507 € |
80 – 89 | 37,18 % | 141 807 € |
≥ 90 | 36,36 % | 123 750 € |
Selbst über 80 trägt mehr als jeder dritte Eigenheimbesitzer noch Darlehensraten. Deren Ablösung über die Immobilienrente stoppt sofort hohe Monatsbelastungen – ein oft unterschätzter Vorteil.
Praxis-Empfehlungen
1.
Restschuld ermitteln – aktuelle Bankablösesumme inkl. Vorfälligkeit einholen.
2.
Szenario rechnen: Wie verändert sich Ihre Liquidität, wenn Rate X wegfällt und Rente Y kleiner oder null wird?
3.
Nur gezielte Einmalzahlung – etwa für altersgerechten Umbau oder Anzahlung Pflegeplatz.
4.
Abtl. III prüfen – Eintragung löschen lassen, sobald Kredit getilgt/abgelöst ist; Notar meldet das dem Grundbuchamt.
Vereinfacht gesagt: Der Verzehrwert ist der Teil des Immobilienwerts, der nach Abzug von Wohn-/Nießbrauchrecht und/oder eventueller Einmalzahlung bleibt. Nur dieser Betrag steht überhaupt zur Berechnung Ihrer monatlichen Immobilienrente zur Verfügung – und er wird nicht mit Steuertabellen, sondern mit Markt- und Renditefaktoren eines Investors kalkuliert.
In der Praxis ist die Berechnung jedoch etwas komplizierter.
1 | Warum § 14/15 BewG nicht passt
Nahezu alle Online-Rechner nutzen die Rentenbarwertfaktoren aus § 14/15 Bewertungsgesetz. Diese Rechner sind für Sie jedoch sinnlos, weil sie nur zur steuerlichen Schenkungs- bzw. Erbschaftbewertung taugen.
Sie sagen nichts über den Preis, den ein Käufer bereit ist zu zahlen aus – und damit nichts über die reale Höhe Ihrer Leibrente!
Merke: „Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.“
Ein Kauf auf Rentenbasis muss deshalb immer auch für einen Investor „schmackhaft“/interessant sein, damit dieser überhaupt in Betracht zieht, diese Immobilieninvestition zu tätigen.
2 | Faktoren, die ein Investor tatsächlich immer prüft
Faktor | Wirkung auf Rentenhöhe |
---|---|
Immobilienwert & Lage | Wertstabilität ↑ Rentenhöhe |
Nutzbarkeit (eigene Nutzung möglich?) | Ja ↑ Nein ↓ |
Potenzielle Miete | Mieteinnahmen ↑ keine Mieteinnahmen ↓ |
Instandhaltungskosten | Hohe Kosten ↓ Rentenhöhe |
Alter der Verkäufer | Jünger = längere Laufzeit ↓ Rentenhöhe |
Restschulden-Ablösung | Mehr Ablösung ↓ Rentenhöhe |
Erbenberücksichtigung | Zusätzliche Auflagen ↓ Rentenhöhe |
Faustregel: Je höher die Kosten / Einschränkungen für den Käufer, desto kleiner der Verzehrwert – und damit Ihre monatliche Rente.
Schauen wir uns auf dieser Basis einmal eine Beispielrechnung für eine Immobilienrente an.
Die Höhe Ihrer Immobilienrente hängt vor allem von vier Größen ab: Marktwert, Kaufnebenkosten, Alter und Geschlecht und eventueller Einmalzahlung. Ein Praxisfall zeigt die Größenordnung – alles Weitere probieren Sie sekundenschnell im Online-Rechner aus.
Um es allgemeiner und übersichtlicher zu halten, lassen wir die zusätzlichen Punkte aus dem letzten Kapitel – zum Beispiel Instandhaltungskosten, Erbschaftsregelungen, Lage oder Zustand der Immobilie – außen vor, weil sie sich von Haus zu Haus und von Besitzer zu Besitzer stark unterscheiden.
Praxisfall: Eine 72-jährige Eigentümerin wünscht ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht und eine lebenslange Leibrente.
Wie hoch ist die monatliche Leibrente?
Eckdaten | Wert |
---|---|
Marktwert der (freien!) Immobilie | 450.000 € |
Eigentümer | Frau 72 Jahre |
Restschuld (Einmalzahlung) | 0 € |
monatliche Leibrente | 1.000 - 1.150 € |
* Bei älteren Eigentümern steigt die Monatsrente spürbar; bei jüngeren sinkt sie entsprechend.
Warum die errechnete Rente fair ist
Auf den ersten Blick wirkt eine Immobilienrente häufig „zu gering“.
Dabei wird leicht übersehen, dass Sie kostenlos wohnen: Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht spart Ihnen für viele Jahre Miete, die bei einem Komplettverkauf sofort fällig wäre. Würden Sie das Haus heute voll verkaufen, hätten Sie zwar den gesamten Kaufpreis auf dem Konto – müssten davon aber fortan Miete zahlen und alle Umzugskosten stemmen.
Auch das Argument „Wenn wir früh sterben, verdient der Investor doch riesig“ beleuchtet nur eine Seite der Medaille. Werden Sie sehr alt – statistisch durchaus wahrscheinlich – trägt der Käufer jahrzehntelang die Rentenzahlungen, ohne sicher zu wissen, wann er die Immobilie wirklich nutzen oder verwerten kann und macht dann sogar einen Riesenverlust.
Dazu kommen schlecht kalkulierbare Posten wie Instandhaltung, Inflation oder künftige Steuern usw.
Diese Ungewissheiten fließen in jede solide Rentenkalkulation ein.
Kurz: Eine Immobilienrente ist immer ein Balance-Geschäft zwischen monatlichem Einkommen für Sie und Investitionsrisiko mit vielen Unbekannten für den Käufer – und genau deshalb landet der faire Betrag meist in der Größenordnung Ihres Rechner-Ergebnisses.
Zugegeben:
Die emotionale Bindung an die eigene Immobilie führt oft dazu, die finanziellen Möglichkeiten falsch einzuschätzen – erhoffte Leibrenten oder Einmalzahlungen liegen dann häufig über der Realität.
Gleichzeitig ist eine Immobilienverrentung komplex, weil sie einen ausgewogenen Vertrag für zwei Parteien erfordert.
Darum ist es immer sinnvoll, einen unabhängigen Verrentungs-Experten hinzuzuziehen: Er bewertet die Immobilie, Ihre finanzielle Situation und sämtliche Optionen sachlich und ohne emotionale Beteiligung.
Selbst wenn seine ehrliche Einschätzung unbequem sein sollte und nicht Ihren Erwartungen entspricht: Sie sind Sie zu nichts verpflichtet. Im Zweifel können Sie alles weiterlaufen lassen wie bisher.
Genau hier setzt unser Angebotsverfahren Immobilienverrentung an:
Dabei holen wir auf Grundlage Ihrer Wünsche, mehrere, private Leibrenten-Angebote für Ihre Immobilie ein.
Sie prüfen diese in Ruhe – und entscheiden völlig frei, ob Sie eines davon annehmen möchten oder nicht.
Sie möchten es genauer wissen?
Mit unserem Online-Rechner testen Sie in zwei Schritten:
1.
Eigene Zahlen eingeben – Marktwert, Alter, Nebenkostensatz, gewünschte Einmalzahlung.
2.
Ergebnis ansehen & als PDF speichern – ideal für das Gespräch mit Familie oder Notar.
ZUM Online-Rechner
So wissen Sie in weniger als zwei Minuten, welche monatliche Auszahlung realistisch ist – und können direkt prüfen, ob das zu Ihren Plänen passt.
Es geht um einen großen Vermögenswert. Es geht um Ihre Immobilie.
Wenn Sie sie auf Rentenbasis verkaufen, läuft der Vertrag meist viele Jahre – manchmal sogar Jahrzehnte.
Auch wenn ein Käufer oder Investor heute zahlungskräftig ist, kann niemand garantieren, dass er es in zehn Jahren noch ist.
Jede seriöse Verrentung sichert Rente und Wohnrecht deshalb über die drei folgenden Bausteine – zum Teil im Grundbuch oder im Notartext verankert und rangtechnisch vor den Rechten des Käufers.
Vertrauen ist gut – Vertragssicherheit ist besser
Eine Immobilienrente ist erst dann wirklich sorgenfrei, wenn drei Schutzklauseln im Notarvertrag stehen: Sauber formuliertes Wohn- oder Nießbrauchrecht sowie eine Reallast im 1. Rang (=§ 91 ZVG-Schutz) und eine Rückfallklausel. Ohne diese Punkte riskieren Sie Zahlungsausfall oder Verlust des Wohnrechts.
Die 3 Sicherungen zur maximalen und dauerhaften Vertragssicherheit
Sicherung 1 – Wohnungsrecht erstrangig eintragen
Lassen Sie Ihr Wohnungsrecht im ersten Rang in Abteilung II des Grundbuchs eintragen. Damit ist es zwangsversteigerungsfest.
> 90 % der Senioren fahren besser mit optimiertem Wohnungsrecht + Wertersatz (s. Abschnitt 5).
Sicherung 2 – Reallast erstrangig eintragen
Eine Reallast im ersten Rang in Abteilung II des Grundbuchs sichert Ihre Rentenansprüche dinglich und zwangsversteigerungsfest.
Keine Grundschuld akzeptieren – nur echte Reallast, Rangstelle 1.
Sicherung 3 – Rückfallklausel für dauerhafte Sicherheit
Eine Reallast sichert nur den Anspruch auf die Rentenzahlungen.
Wenn aber beim Käufer nichts zu holen ist, laufen Sie möglicherweise im hohen Alter Ihren Rentenzahlungen und Ansprüchen hinterher. Das will niemand.
Vereinbaren Sie deshalb immer eine Rückfallklausel im Notarvertrag. Kommt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, erhalten Sie die Immobilie zurück.
Damit sind Sie dauerhaft abgesichert.
Was bedeutet „zwangsversteigerungsfest“?
Beispiel: Gefahr durch nachrangige Eintragung von Wohnrecht und Reallast
Stellen Sie sich vor: Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen Investor. Der Investor lässt sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen und beantragt zusätzlich eine Grundschuld, zum Beispiel zur Finanzierung des Kaufpreises. Ihr Wohnrecht und Ihre Reallast werden im Grundbuch jedoch nach der Grundschuld eingetragen.
Kommt der Investor nun seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundschuldgläubiger (meist eine Bank) nicht nach, kann die Bank die Grundschuld vollstrecken und eine Zwangsversteigerung einleiten.
Gemäß § 91/92 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) werden alle nachrangigen Rechte – darunter Ihr Wohnrecht und Ihre Reallast – im Rahmen der Versteigerung gelöscht.
Das bedeutet im schlimmsten Fall:
Sie verlieren sowohl Ihr Wohnrecht als auch Ihre Reallast und müssen ausziehen!
Deshalb gilt:
Ihre Rechte (Wohnrecht und/oder Reallast) müssen immer erstrangig im Grundbuch eingetragen werden – also noch vor jeder Grundschuld! Nur dann ist Ihr Vertrag „zwangsversteigerungssicher“ und Sie sind dauerhaft und wirksam geschützt.
Nebeneffekt: Werden Ihre Rechte erstrangig eingetragen, akzeptiert ohnehin keine Bank mehr eine Beleihung der Immobilie.
Es geht um einen großen Vermögenswert. Es geht um Ihre Immobilie. Jede seriöse Verrentung sichert Rente und Wohnrecht deshalb über fünf Bausteine – zum Teil im Grundbuch oder im Notartext verankert und rangtechnisch vor den Rechten des Käufers.
2021 hat die Finanzaufsicht BaFin Kapitalgesellschaften erstmals untersagt, Immobilienkäufe auf Basis lebenslanger Leibrenten anzubieten. Ein Schock für Eigentümer, da viele Anbieter plötzlich vom Markt verschwanden. Die verbliebenen gewerblichen Anbieter weichen seitdem auf teure Umwege wie Zeitrenten oder Lebensversicherungen aus. Privatkäufer sind jedoch weiterhin erlaubt – und genau hier liegt Ihr Vorteil als Eigentümer, wenn Sie weiterhin eine echte Leibrente wünschen.
Was war passiert? (kurz erklärt)
Im Mai 2021 verbot die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals einer Kapitalgesellschaft, Immobilienkäufe gegen lebenslange Leibrenten anzubieten (Quelle BaFin). Das Verbot wurde schnell allgemein gültig und sorgte ab 2022 für den Rückzug zahlreicher gewerblicher Anbieter.
Für Eigentümer, die auf diese Anbieter gesetzt hatten, war das ein echter Schock:
Welche „Alternativen“ bieten gewerbliche Anbieter jetzt?
Da Immobilieneigentümer sich zu über 90% die lebenslange Absicherung über eine Leibrente wünschen und um dennoch weiter Geschäfte zu machen, greifen viele gewerbliche Anbieter auf problematische Alternativen zurück:
Methode | Problem |
---|---|
Zeitrente statt Leibrente | endet nach festgelegter Zeit; keine lebenslange Sicherheit und steuerlich ungünstiger |
Umweg über Lebensversicherung | Versicherungen kalkulieren mit höheren Lebenserwartungen, daher viel niedrigere Renten |
Andere komplizierte Konstruktionen | meist deutlich ungünstiger für Eigentümer |
Kurz gesagt: Eigentümer zahlen drauf und verlieren die Sicherheit einer echten Leibrente.
Wie reagiert die Leibrenten-Boerse?
Gar nicht. Wir machen weiter wie gewohnt – und das aus gutem Grund:
Deshalb erhalten Sie über die Leibrenten-Boerse weiterhin echte, lebenslange Leibrenten – ohne Umwege, ohne Zeitlimit, ohne Einbußen bei der Sicherheit oder Rentenhöhe.
Ihr Vorteile auf einen Blick
Kapitalgellschaften
Leibrenten verboten
Privatkäufer
Leibrenten erlaubt
Fazit:
Das BaFin-Verbot traf nur Kapitalgesellschaften. Für Sie als Eigentümer ist das sogar ein Glücksfall, denn private Investoren bieten Ihnen weiterhin genau das, was Sie suchen: eine lebenslange Immobilien-Leibrente ohne kostspielige Umwege.
Beim Immobilienverkauf auf Rentenbasis zählt nicht nur die Höhe der Leibrente, sondern auch Vertragssicherheit, Anpassungsoptionen und Transparenz der Anbieter. Mehrere Angebote zu vergleichen ist Pflicht – dabei hilft unsere Checkliste, alle relevanten Punkte systematisch abzufragen und am Ende ein wirklich sicheres, wirtschaftlich optimales Angebot zu finden.
„Vertrauen ist gut, vergleichen ist besser.“ Gerade bei langfristigen Verträgen wie einer Immobilienrente entscheidet die neutrale und systematische Bewertung mehrerer Angebote über finanzielle und rechtliche Sicherheit.
Was Sie wissen sollten
Der Preis einer Immobilienrente entsteht nach dem simplen Prinzip von Angebot und Nachfrage:
Nutzen Sie diese Checkliste, um alle Immobilienrenten-Angebote neutral und fair zu bewerten. Prüfen Sie pro Angebot:
Die Checkliste Immobilienrente stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen Dowload bereit
So nutzen Sie die Checkliste richtig:
Ihr nächster Schritt:
(kostenlos & unverbindlich)
Praxisbeispiele helfen, die Vor- und Nachteile einer Immobilienrente realistisch einzuschätzen. Anhand echter Fälle sehen Sie, welche Lösungen andere Eigentümer gewählt haben und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden – ganz neutral und ohne Werbung. Die aufgeführten Fallbeispiele zeigen „normale“, aber auch ungewöhnliche Verrentungsszenarien.
5 Fallbeispiele Immobilienrente
Anklicken um Fallbeispiele anzuzeigen.
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Ausgangssituation:
Peter (85 Jahre) und seine Frau Irmgard (75 Jahre) besitzen eine Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus am Hang.
Die Wohnung ist etwa 500.000 € wert.
Um hineinzugelangen, muss Peter 53 Stufen hinaufsteigen – eine große Hürde, weil er eine Gehhilfe braucht.
Der steile Garten ist für beide kaum zu pflegen. Ausziehen kommt für das Ehepaar aber nicht infrage.
Gewählte Lösung:
Ergebnis:
Durch den Treppenlift erreicht Peter seine Wohnung jetzt bequem.
Die monatliche Rente sorgt für finanzielle Sicherheit, und die Wertersatzregelung schützt, falls ein Umzug nötig wird. Außerdem kümmern sich die Käufer einmal pro Woche um den Garten.
Ausgangssituation:
Joachim (79 Jahre) und Frau Vida (70 Jahre) besitzen eine Doppelhaushälfte, die etwa 600.000 € wert ist. In den nächsten fünf Jahren möchten sie nach Litauen ziehen, wo Vida geboren wurde. Um dort Ihren Lebensabend genießen zu können wünschen sie sich eine regelmäßige, lebenslange finanzielle Absicherung.
Gewählte Lösung:
Ergebnis:
Durch das Wohnrecht mit zusätzlichem Sicherheitspuffer (10 Jahre statt 5) haben Herr und Frau B. genügend Zeit, in Ruhe ein passendes Zuhause in Litauen zu finden. Gleichzeitig sorgt die erzielte monatliche Rente von 2.150 € dafür, dass sie ihren Lebensabend ohne finanzielle Sorgen genießen können.
Ausgangssituation:
Franz (66) steht kurz vor dem Ruhestand, hat aber nur eine geringe gesetzliche Rente von 460 € monatlich. Er war selbstständig und die Altersvorge vernachlässigt. Sein Vermächtnis: ein vermietetes Zweifamilienhaus im Wert von etwa 595.000 €, das 2.000 € Kaltmiete einbringt. Die Verwaltung und Instandhaltung fallen ihm krankheitsbedingt zunehmend schwer, außerdem drückt ein Restkredit von 40.000 € mit 640 € Monatsrate.
Gewählte Lösung:
Ergebnis:
Seit dem Verkauf erhält Franz nun eine lebenslange Leibrente von 3.400 € im Monat. Seine verfügbare Liquidität steigt damit um über 2.000 €: Zum einen liegt die neue Rente rund 1.400 € über den bisherigen Mieteinnahmen, zum anderen entfällt die frühere Kreditrate von 640 € durch die sofortige Darlehensablösung. Darüber hinaus ist Franz von allen Vermieterpflichten befreit, schuldenfrei und verfügt über ein verlässliches Einkommen, das seinen Ruhestand dauerhaft absichert.
Ausgangssituation:
Volker (76) lebt seit 40 Jahren im Ruhrgebiet, besitzt aber noch das 8-Familien-Haus seiner Eltern in Hamburg. Das Objekt ist rund 1,4 Mio. € wert und bringt monatlich ca. 6 000 € Miete. Die Verwaltung aus der Ferne wird mit zunehmendem Alter jedoch immer schwieriger. Volker will das Haus daher verkaufen, ohne die Bindung an seine Heimatstadt und die Immobilie zu verlieren. Zudem soll sein Neffe seine Wohnung vorerst weiter gesichert nutzen können. Zusätzlich wünscht sich Volker eine zeitlich befristete Leibrente sowie eine Garantiezeit, die seine Erben absichert.
Gewählte Lösung:
Ergebnis:
Durch den Verkauf auf Rentenbasis erhielt Volker sofort die gewünschte Vertragsstruktur: Er und seine 74-jährige Frau erhielten ein lebenslanges, kostenfreies Wohnungsrecht, der Neffe ein kostenpflichtiges Wohnungsrecht für 15 Jahre. Zugleich bezieht Volker nun eine abgekürzte Leibrente von 9.700 € monatlich, garantiert mindestens 10 und höchstens 15 Jahre. Damit steigen seine sicheren Einkünfte um fast 4.000 € gegenüber den bisherigen Nettomieten, alle Verwaltungspflichten entfallen, und eine Garantiezeit schützt seine Erben finanziell.
Ausgangssituation:
Sabine erbte ein Haus mit einem Marktwert von etwa 250.000 EURO. Allerdings hat ihr verstorbener Vater seiner 20 Jahre jüngeren Ehefrau ein lebenslanges, kostenfreies Wohnungsrecht eingeräumt. Die Stiefmutter ist heute 62 Jahre alt und hat statistisch fast drei Jahrzehnte Lebenszeit vor sich. Damit ist die Immobilie für Sabine faktisch unverkäuflich: Sie darf weder selbst einziehen noch vermieten, muss sich aber weiterhin um Instandhaltung und laufende Kosten kümmern. Als Mutter von zwei Kindern könnte Sabine das gebundene Vermögen gut gebrauchen, doch das Haus ist mittlerweile zur ewigen Kostenfalle geworden.
Gewählte Lösung:
Ergebnis:
Dank eines Verkaufs an einen privaten Investor erhielt Sabine sofort 75.000 € Einmalzahlung. Damit entfielen sämtliche laufenden Kosten — und der zermürbende Streit mit der Stiefmutter. Sabine hat verstanden, dass das lebenslange Wohnungsrecht den Marktwert nahezu aufzehrte und die verweigerte Besichtigung den Verkauf zusätzlich erschwerte, ist jedoch erleichtert über die neue Liquidität und den gewonnenen inneren Frieden.
Was lernen Sie aus diesen Beispielen?
Ihr nächster Schritt:
Unverbindlich & datenschutzkonform – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Schon 2017 legte Ralf Schwarzhof im InMedia-Verlagsinterview offen, welche Vertragsfehler die Sicherheit einer Immobilienrente gefährden: fehlende Reallast, falsche Rangfolge, keine Rückfallklausel. Acht Jahre später bestätigen aktuelle Fälle, wie zeitlos diese Hinweise sind.
Alle Kernpunkte aus dem damaligen Gespräch – von der richtigen Grundbuchsicherung bis zur Bonitätsprüfung des Käufers – sind 2025 unverändert relevant.
Vollständiges Interview (PDF) herunterladen:
Wer seine Immobilienrente richtig aufsetzt, geht in klarer Reihenfolge vor: Erst den Objektwert bestimmen, dann persönliche Ziele festlegen, Wunschklauseln definieren, mehrere Angebote vergleichen und abschließend den rechtlich sicheren Vertrag wählen. Unser Angebotsverfahren übernimmt diesen Prozess komplett für Sie.
1.
Wert feststellen – Marktgutachten oder professionelle Kurzbewertung.
2.
Ziele klären – Wohnrecht, Einmalzahlung, Rentenhöhe, Laufzeit.
3.
Sicherheitsklauseln wählen – Reallast, Werersatzregelung, Indexierung, Rückfallklausel.
4.
Angebote einsammeln – mindestens drei unabhängige Offerten.
5.
Bestes Angebot abschließen – Vertrag notariell absichern.
Oder… einfacher geht’s nicht: Lehnen Sie sich zurück und nutzen Sie unser neutrales Angebotsverfahren – wir erledigen alle fünf Schritte für Sie und präsentieren Ihnen das optimale, rechtssichere Angebot.
Unverbindlich & datenschutzkonform – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Immobilienrenten: Von steuerlichen Aspekten über Anbieterwahl, Widerrufsrechten, Erbrecht bis hin zu Vertragsdetails. In diesen FAQ erfahren Sie kurz, klar und neutral alles, was Sie für eine sichere und wirtschaftliche Verrentung Ihrer Immobilie wissen müssen.
Grundsätzlich ist nur der Ertragsanteil der Leibrente steuerpflichtig, der vom Alter beim Rentenbeginn abhängt. Meist ist die steuerliche Belastung im Alter daher sehr gering.
Dies hängt vom Vertrag ab: Bei Zeitrente oder einer Leibrente mit Garantiezeit erhalten die Erben weiterhin Zahlungen. Ohne Garantiezeit endet die Rente mit dem Tod.
Ein Widerrufsrecht besteht nach Vertragsabschluss nur begrenzt, meist bis zur notariellen Beurkundung. Nach Vertragsschluss ist ein Rücktritt nicht mehr einfach möglich. Deshalb: Vorher gut prüfen!
Für Senioren ist das optimierte Wohnungsrecht immer die bessere Wahl, weil es ohne Instandhaltungspflichten und Vermietungsstress auskommt. Der Nießbrauch erlaubt zwar Vermietung, bringt aber oft mehr Aufwand als Nutzen.
Private Käufer waren schon immer die bessere Wahl und sind nach dem BaFin-Verbot die einzige Wahl, da sie weiterhin echte Leibrenten anbieten dürfen, während gewerbliche Anbieter auf teure Umwege wie Zeitrenten oder Versicherungen ausweichen müssen.
Die Sicherheit hängt stark von den vertraglichen Klauseln ab: Reallast, Wohnrecht im ersten Rang, Rückfallklausel und ZVG-Schutz müssen zwingend enthalten sein. Dann ist die Immobilienrente maximal und dauerhaft sicher.
Ist eine Rückfallklausel im Vertrag vereinbart, fällt die Immobilie bei Zahlungsausfall zurück an Sie. Die Rückfallklausel ist deshalb unverzichtbar.
Bei einer Eigentumsübertragung ändert sich für Sie nichts, weil der Käufer bei einem Kauf all Ihre Rechte übernimmt. Das gilt auch für sämtliche Eintragungen (Sicherungen) im Grundbuch.
Meist entstehen für Sie als Verkäufer keine oder nur geringe Nebenkosten (z.B. Grundschuldlöschung bei alten Hypotheken). Ansonsten sind Notarkosten, Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer vom Käufer/Investor zu tragen. Laufende Instandhaltungskosten können vertraglich auf den Käufer übertragen werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und klären Sie Ihre individuellen Anliegen direkt mit einem Experten.
Unverbindlich & datenschutzkonform – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Eine sicher gestaltete Immobilienrente verwandelt gebundenes Hausvermögen in verlässliches Einkommen – ohne Auszug. Alle essenziellen Sicherheitsklauseln kennen Sie nun. Der nächste Schritt: Ihre Daten prüfen lassen und ein optimales, rechtlich sauberes Angebot erhalten.
Zusammenfassung in 3 Sätzen
1.
Richtig prüfen: Nur Verträge mit erstrangig im Grundbuch eingetragenen Rechten (Reallast, Wohnungsrecht) in Verbindung mit einer Rückfallklausel sind wirklich dauerhaft sicher.
2.
Neutral vergleichen: Mindestens drei Angebote einholen und anhand unserer Checkliste bewerten.
3.
Experten einbeziehen: Professionelle Begleitung spart Zeit, Nerven und oft fünfstellige Beträge.
Zwei kostenlose Wege für Ihren nächsten Schritt
1 – Rückrufservice: Kostenlose telefonische Erstberatung
Für wen geeignet?
Wenn Sie Fragen persönlich klären und individuelle Wünsche besprechen möchten.
Wie geht’s?
1. Kurzes Formular ausfüllen und Wunschtermin angeben
2. Wir rufen Sie an Ihrem gewählten Termin zurück – unverbindlich & vertraulich
Kontaktformular
oder
2 – Online-Angebotsrechner nutzen
Für wen geeignet?
Wenn Sie zuerst eine konkrete Zahl sehen wollen.
Wie geht’s?
1. Immobilienwert, Alter & wenige Eckdaten eingeben
2. Verrentungs-Analyse als PDF-Ergebnis per Mail erhalten
Online Rechner
Über den Autor
„Als zertifizierter Verrentungs‑Sachverständiger helfe ich Eigentümern seit über 26 Jahren – bundesweit und unabhängig über die Leibrenten‑Boerse – ihr Immobilienvermögen in eine sichere Zusatzrente umzuwandeln – ohne auszuziehen und stets mit maximaler Vertragssicherheit, transparenten Konditionen und nachvollziehbaren Zahlen.“
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