Bei der Immobilienverrentung in Form einer Leibrente handelt es sich um einen Immobilienverkauf, bei dem der Eigentümer sozusagen die Rolle der Bank übernimmt. Der Käufer zahlt den Verkaufspreis in monatlichen Raten. Die Zahlungen sind dabei an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt. Der Vorteil: Die Leibrente ist steuerbegünstigt! Sollte der Verkäufer ein Wohn- oder Nießbrauchrecht wünschen, wird dieses vom Immobilienwert abgezogen. Auch eine Kombination aus Einmalzahlung und Leibrente ist möglich.
Bei der Immobilienverrentung in Form einer Zeitrente wird der Kaufpreis ebenfalls in monatlichen Raten gezahlt. Doch im Gegensatz zur Leibrente, die an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt ist, wird bei der Zeitrente eine bestimmte Zahlungsspanne vereinbart. Im Gegensatz zur Leibrente muss eine Zeitrente voll versteuert werden. Individuelle Vereinbarungen zu Wohn- und Nießbrauchrecht sind möglich – ebenso eine Kombination aus Einmalzahlung und Zeitrente.
Die abgekürzte Leibrente stellt eine Mischform aus Leibrente und Zeitrente dar. Wie bei der Leibrente ist die Zahlungsdauer an die Lebenszeit der Berechtigten gekoppelt, wird allerdings auf eine Höchstzeit begrenzt (maximale Zahlungsdauer). Wichtig: Die vereinbarte maximale Zahlungsdauer ist unabhängig von der Laufzeit des Wohnrechts. Die abgekürzte Leibrente ist ebenso steuerbegünstigt wie die normale, klassische Leibrente – sofern gewisse Regeln beachtet werden. Die Höchstzeitrente kann durch eine Rentengarantiezeit sinnvoll ergänzt werden. Wobei es auch hier Regeln bzw. Grenzen einzuhalten gilt, um den Steuervorteil nicht zu verlieren.
Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen eine einmalige Zahlung in Verbindung mit einem lebenslangen, kostenfreien Wohnrecht. Das kann eine gute Lösung sein, wenn beispielsweise noch eine ausstehende Hypothek abzuzahlen ist. Wird ein Wohnrecht gewünscht, wird dieses kapitalisiert vom Verkaufspreis abgezogen. Auch Mischformen aus Einmalzahlung und einer Leib- bzw. Zeitrente sind möglich.
Beim Teilverkauf mit Nießbrauch wird nur ein Teil der Immobilie verkauft – in der Regel zwischen 10 und maximal 50 Prozent. Der Käufer fungiert dabei als „stiller Teilhaber“. Der Kaufpreis für den jeweiligen Anteil erfolgt als Einmalzahlung. Durch das Nießbrauchrecht hat der Eigentümer nach wie vor die alleinige Entscheidungshoheit über die Immobilie und kann sie auch weiter bewohnen.
Beim Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie gegen eine Einmalzahlung und mietet sie dann vom neuen Hausbesitzer zurück. Der Mietvertrag bzw. das Wohnungsrecht gilt lebenslang und kann nicht vonseiten des neuen Eigentümers gekündigt werden. Der Verkäufer kann also in seinem Zuhause wohnen bleiben, ist aber nicht mehr daran gebunden und muss sich auch nicht mehr um Instandhaltung und Instandsetzung kümmern. Diese Variante kann insbesondere für die Ablösung von hohen Resthypotheken sinnvoll sein. Auch für Verkäufer, die eine höchstmögliche Einmalzahlung wünschen, dabei aber in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten, ist dies eine gute Lösung.
Bei vielen dieser Verrentungsvarianten sind auch Kombinationen und individuelle Vereinbarungen möglich. Grundsätzlich kann ein Immobilienverrentungsvertrag alles enthalten, worauf sich Verkäufer und Käufer einigen. Neben diesen Modellen gibt es noch weitere Alternativen (z. B. die Umkehrhypothek). Gerne besprechen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch die für Sie am besten geeignete Variante.