Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof
Die Immobilien-Leibrente mit Wohnrecht ist für viele Senioren die ideale Lösung: Sie behalten Ihr Zuhause und erhalten zugleich eine lebenslange monatliche Rente. Doch entscheidend ist nicht nur die Höhe der Rente – sondern vor allem die vertragliche Sicherheit. Nur wenn Wohnrecht, Reallast und Rückfallklauseln richtig vereinbart sind, ist Ihre Altersvorsorge wirklich geschützt.
hr Zuhause bleibt in sicheren Händen – mit einer vertraglich abgesicherten Leibrente und einem Wohnrecht.
Kurz gesagt:
Ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis – oft auch Hausverkauf auf Rentenbasis genannt – ermöglicht Senioren, im eigenen Zuhause zu bleiben und gleichzeitig eine lebenslange Rente zu erhalten. Damit dieses Modell wirklich sicher ist, braucht es eindeutige Vertragsregeln:
So wird die Leibrente mit Wohnrecht zu einer zuverlässigen und sicheren Lösung für Ihre Altersvorsorge.
Eine Leibrente bedeutet: Sie verkaufen Ihre Immobilie, bleiben aber wohnen und erhalten eine garantierte Zahlung. Für Senioren klingt das nach finanzieller Freiheit – und das ist es auch. Doch ohne klare Absicherung kann das Modell riskant sein:
Die gute Nachricht: Mit den richtigen Vertragsklauseln lässt sich das vermeiden.
Viele Eigentümer fragen sich: Soll ich mich für ein Wohnrecht oder für einen Nießbrauch entscheiden? Beide sichern den Verbleib in der Immobilie – aber mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
Für Senioren ist das Wohnrecht meist die bessere Wahl. Es reduziert Aufwand und Kosten und kann durch eine Wertersatzregelung noch stärker abgesichert werden.
Ein sicherer Leibrentenvertrag lebt von klaren Regeln. Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:
Diese Klauseln sind die Basis dafür, dass Ihre Leibrente nicht nur finanzielle Freiheit bringt, sondern auch rechtlich unangreifbar ist.
Neben den Vertragsdetails sollten Sie bei der Wahl der Verrentungslösung auf weitere Punkte achten:
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Die wohnenden Eigentümer tragen nur die umlagefähigen Nebenkosten, zB. Verbrauchskosten (Heizung, Wasser, Strom). Größere Instandhaltungen sind Sache des Käufers.
Mit den erstrangigen Eintragungen von Wohnrecht und Reallast + Rückfallklausel sind Sie maximal geschützt. Ihre Zahlungen sind gesichert, oder die Immobilie fällt an Sie zurück.
Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und nicht kündbar – im Gegensatz zu einem Mietvertrag.
Die monatlichen Zahlungen aus einer Leibrente gelten als Einkommen. Sie müssen deshalb in der Steuererklärung angegeben werden. Besteuert wird aber nur der sogenannte Ertragsanteil – also ein prozentualer Anteil, der von Ihrem Alter beim Vertragsabschluss abhängt. Beispiel: Mit 70 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 15 %. Das bedeutet, dass nur 15 % Ihrer Leibrente steuerpflichtig sind, nicht die gesamte Zahlung und das auch nur dann, wenn die Steuerfreibeträge überschritten sind.
Käufer können die regelmäßigen Rentenzahlungen unter Umständen als dauernde Last steuerlich geltend machen – aber nur, wenn die Verpflichtung tatsächlich lebenslang besteht und nicht befristet ist. Ob das Finanzamt die Abzugsfähigkeit anerkennt, hängt von der richtigen Vertragsgestaltung ab.
Ihr lebenslanges Wohnrecht und Ihre Zahlungen sichern Sie im Grundbuch erstrangig ab.
Mit einem neutralen Gutachten und einem transparenten Bieterverfahren stellen Sie sicher, dass Sie den bestmöglichen Vertrag erhalten.
So behalten Sie das Wichtigste: Ihr Zuhause – und genießen gleichzeitig finanzielle Freiheit im Alter.
👉 Experten-Tipp:
Lassen Sie Ihren Vertrag immer von einem neutralen Spezialisten prüfen. Bei uns erhalten Sie eine unabhängige Einschätzung und Zugriff auf ein geprüftes Bieterverfahren, das Ihre Interessen schützt.
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