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Erst juristischer Druck, dann finanzielle Vollbremsung: Engel & Völkers LiquidHome gerät massiv ins Wanken.
Letzte Aktualisierung: 13. September 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof
Das Stoppschild beim Teilverkauf: Engel & Völkers Liquid Home hat überraschend alle Ankäufe gestoppt.
Zuerst reichte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 10. April 2025 eine Unterlassungsklage ein. Am 11. September wurde dann bekannt, dass LiquidHome keine neuen Teilkäufe mehr realisiert – wegen Geldnöten. Für Eigentümer ist das ein klares Signal: Jetzt nüchtern prüfen, welche Lösungen wirklich sicher sind.
Der vzbv hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen EV LiquidHome eingereicht. Der Kern der Vorwürfe: Teilverkaufsmodelle könnten in Wahrheit verbraucherdarlehensrechtlich zu bewerten sein; außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale intransparente/benachteiligende Klauseln. Die Klage zielt darauf, entsprechende Praktiken zu unterbinden. (Aktenzeichen im BfJ-Register abrufbar.)
Nur wenige Monate später die nächste Zäsur: LiquidHome teilte mit, keine neuen Notartermine für Teilankäufe mehr umzusetzen. Begründung laut Berichten: Finanzierungslücke, Umstellung auf Bestandsverwaltung. Für viele Interessenten bedeutet das: geplante Teilverkäufe sind vorerst vom Tisch. Für Bestandskundinnen und -kunden stellen Medienberichte Fragen nach vertraglichen Folgen und Fallstricken.
Bereits vor über einem Jahr hat Verrentungsexperte Ralf Schwarzhof öffentlich das Scheitern des Teilverkaufs und sogar ein Verbot vorhergesagt. In seinem Beitrag „Immobilien-Teilverkauf: Risiken, Erfahrungen, (fast) Verbot“ warnte er klar: Das Modell sei teuer, intransparent und werde langfristig nicht tragfähig sein. Mit weiteren Teilkaif-Sketikern wie Professor Steffen Sebastian, Lehrstuhlinhaber für Immobilienfinanzierungen von der Universität Regensburg und Alexander Kroliz von der Verbraucherzentrale wurde frühzeitig vor dem Modell Teilverkauf gewarnt. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen nun genau diese Einschätzung.
Kostenkomplexität: Teilverkaufsmodelle enthalten laufende Nutzungsentgelte, Abwicklungsvergütungen und Rückkaufprämien. In Summe schmäht dies die erhoffte Liquidität deutlich. (Verbraucherschützer warnen seit Längerem vor hohen Gesamtkosten.)
Kontrollverlust: Wer wie beim Teilverkauf „Anteile veräußert“, holt Miteigentümer ins Haus. Entscheidungen über Instandhaltung, Verkauf oder Rückkauf werden komplexer – und teils teurer. (Anbieter-FAQs zeigen selbst, wie eng Grenzen und Bedingungen gefasst sind.)
Rechtliche Unsicherheit: Solange das Verfahren läuft, bleibt die Bewertung rechtlich brisant. Je nach Ausgang könnten Vertragsinhalte künftig anders beurteilt werden. Für neue Verträge gilt ohnehin: genau prüfen und unabhängige Beratung einholen.
Immobilienrente mit lebenslangem Wohnrecht
Für viele Seniorinnen und Senioren ist die Immobilienrente eine planbare und transparent kalkulierbare Option: regelmäßige Zahlungen, gesichertes Wohnrecht, keine laufenden Nutzungsentgelte wie beim Teilverkauf. Die Höhe lässt sich auf Basis von Immobilienwert, Alter, Geschlecht und Einmalbetrag seriös kalkulieren (z. B. mit marktgerechten Online-Rechnern).
Nießbrauch-/Wohnrechtsmodelle
Juristisch sauber gestaltete Modelle mit eingetragenem Recht können Liquidität schaffen, ohne Miteigentum ins Haus zu holen – entscheidend ist die saubere Vertragsgestaltung.
Verkauf mit Wohnrecht/Miete (Rückmietverkauf)
Wer maximale Liquidität braucht, kann den Vollverkauf mit vertraglich gesichertem Wohnrecht kombinieren. Wichtig sind faire Nebenkosten und klar geregelte Instandhaltung.
Die Chronologie ist eindeutig: 10.04.2025: Klage der Verbraucherzentrale; 11.09.2025: Stopp des Neugeschäfts wegen Geldmangel. Und dazu: die schon vor einem Jahr formulierte Prognose von Ralf Schwarzhof, die jetzt Realität wird. Alles zusammen zeigt, wie fragil das Teilkaufmodell aktuell ist.
Unser Rat: keine Schnellschüsse, Alternativen vergleichen, Verträge sorgfältig prüfen und auf Lösungen setzen, die Wohnsicherheit und planbare Einnahmen wirklich garantieren.