Teilkauf-Sterben geht weiter: Engel & Völkers Liquid Home ohne Geld

Letzte Aktualisierung: 13. September 2025 | Veröffentlicht: 12. September 2025 | Autor: Ralf Schwarzhof

Engel & Völkers Liquid Home stoppt Teilkäufe wegen Finanzlücke.

Experten raten Eigentümern, Alternativen wie die Immobilienrente mit Wohnrecht zu prüfen.

Branchenkenner erwarten, dass alle Teilkauf-Anbieter vom Markt verschwinden.

Nächster herber Rückschlag für Engel & Völkers und ihr Teilkauf-Modell

Einleitung
Erst juristischer Druck, dann finanzielle Vollbremsung: Engel & Völkers LiquidHome gerät massiv ins Wanken. Zuerst reichte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 10. April 2025 eine Unterlassungsklage ein. Am 11. September wurde dann bekannt, dass LiquidHome keine neuen Teilkäufe mehr realisiert – wegen Geldnöten. Für Eigentümer ist das ein klares Signal: Jetzt nüchtern prüfen, welche Lösungen wirklich sicher sind.


1) Was am 10.04.2025 passiert ist – die Klage der Verbraucherzentrale

Der vzbv hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen EV LiquidHome eingereicht. Der Kern der Vorwürfe: Teilverkaufsmodelle könnten in Wahrheit verbraucherdarlehensrechtlich zu bewerten sein; außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale intransparente/benachteiligende Klauseln. Die Klage zielt darauf, entsprechende Praktiken zu unterbinden. (Aktenzeichen im BfJ-Register abrufbar.) Wichtig: Es handelt sich um eine eingereichte Klage, kein endgültiges Urteil.


2) Was am 11.09.2025 bekannt wurde – der Stopp neuer Teilkäufe

Nur wenige Monate später die nächste Zäsur: LiquidHome teilte mit, keine neuen Notartermine für Teilankäufe mehr umzusetzen. Begründung laut Berichten: Finanzierungslücke, Umstellung auf Bestandsverwaltung. Für viele Interessenten bedeutet das: geplante Teilverkäufe sind vorerst vom Tisch. Für Bestandskundinnen und -kunden stellen Medienberichte Fragen nach vertraglichen Folgen und Fallstricken.


3) Experten hatten das Aus schon früh prognostiziert

Bereits vor über einem Jahr hat Verrentungsexperte Ralf Schwarzhof öffentlich das Scheitern des Teilverkaufs vorhergesagt. In seinem Beitrag „Immobilien-Teilverkauf: Risiken, Erfahrungen, (fast) Verbot“ warnte er klar: Das Modell sei teuer, intransparent und werde langfristig nicht tragfähig sein. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen nun genau diese Einschätzung.


4) Was das für Eigentümer bedeutet – nüchtern rechnen, Risiken verstehen

Kostenkomplexität: Teilverkaufsmodelle enthalten oft laufende Nutzungsentgelte, Abwicklungsvergütungen und Rückkaufprämien. In Summe kann das die erhoffte Liquidität deutlich schmälern. (Verbraucherschützer warnen seit Längerem vor hohen Gesamtkosten.)

Kontrollverlust: Wer Anteile veräußert, holt Miteigentümer ins Haus. Entscheidungen über Instandhaltung, Verkauf oder Rückkauf werden komplexer – und teils teurer. (Anbieter-FAQs zeigen selbst, wie eng Grenzen und Bedingungen gefasst sind.)

Rechtliche Unsicherheit: Solange das Verfahren läuft, bleibt die Bewertung rechtlich brisant. Je nach Ausgang könnten Vertragsinhalte künftig anders beurteilt werden. Für neue Verträge gilt ohnehin: genau prüfen und unabhängige Beratung einholen.


5) Was jetzt sinnvoll ist – Alternativen zum Teilverkauf

Immobilienrente mit lebenslangem Wohnrecht
Für viele Seniorinnen und Senioren ist die Immobilienrente eine planbare und transparent kalkulierbare Option: regelmäßige Zahlungen, gesichertes Wohnrecht, keine laufenden Nutzungsentgelte wie beim Teilverkauf. Die Höhe lässt sich auf Basis von Immobilienwert, Alter, Geschlecht und Einmalbetrag seriös kalkulieren (z. B. mit einem Rechner).

Nießbrauch-/Wohnrechtsmodelle
Juristisch sauber gestaltete Modelle mit eingetragenem Recht können Liquidität schaffen, ohne Miteigentum ins Haus zu holen – entscheidend ist die saubere Vertragsgestaltung.

Verkauf mit Wohnrecht/Miete
Wer maximale Liquidität braucht, kann den Vollverkauf mit vertraglich gesichertem Wohnrecht kombinieren. Wichtig sind faire Nebenkosten und klar geregelte Instandhaltung.


6) Fazit – erst die Klage, dann die Geldbremse: Vorsicht geboten

Die Chronologie ist eindeutig: 10.04.2025: Klage der Verbraucherzentrale; 11.09.2025: Stopp des Neugeschäfts wegen Geldmangel. Und dazu: die schon vor einem Jahr formulierte Prognose von Ralf Schwarzhof, die jetzt Realität wird. Alles zusammen zeigt, wie fragil das Teilkaufmodell aktuell ist. Mein Rat: keine Schnellschüsse. Vergleiche Alternativen, prüfe Verträge sorgfältig – und setze auf Lösungen, die Wohnsicherheit und planbare Einnahmen wirklich garantieren.